Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Ab sofort bietet das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken sogenannten Kleinstunternehmen der Grundversorgung finanzielle Unterstützung bei der Betriebserweiterung an. 

Als Kleinstunternehmen werden dabei Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter zwei Mio. Euro definiert. Einen Beitrag zur Grundversorgung leisten Unternehmen, die Dienstleistungen und Güter des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs anbieten. 


Gefördert werden ausschließlich Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter einschließlich baulicher Investitionen. Inbegriffen sind hierbei für das Vorhaben notwendige Aufwendungen für Beratungsdienstleistungen und Architekten- und Ingenieurleistungen. 


Die Vorhaben können mit bis zu 35% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 €. Die Förderobergrenze liegt bei 200.000 € (De-minimis-Beihilfe).


Wenn Sie Interesse an dem Angebot haben, melden Sie sich bitte bei unserem Allianzmanager Niklas Rhein telefonisch unter 09545/ 44 33-14 oder per Mail an info@regnitz-aisch.de 

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter: www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser > Ländliche Entwicklung/LEADER > Dorferneuerung